WEEE

Allgemeine Stellungnahme

Stellungnahme von Hengstler zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE) 

Das Engagement von Hengstler für nachhaltiges Wirtschaften endet nicht mit dem Produktkauf. Wir bieten Geschäfts- und Privatkunden in zahlreichen Ländern der Welt umweltgerechte Produktrücknahme- und Recyclingprogramme an. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, spezifische Kundenbedürfnisse und geografische Bedürfnisse zu erfüllen und gleichzeitig die Wiederverwendung, das Recycling und/oder die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) oder Teilen davon zu maximieren. 

Das Engagement von Hengstler

Hengstler setzt sich für eine sichere und intakte Umwelt ein und bemüht sich um die weltweite Einhaltung der WEEE-Rechtsvorschriften. Wir stellen sicher, dass Hengstler und alle von Hengstler verkauften Produkte diese Vorschriften erfüllen, indem wir: 

  • unsere Geräte unter Berücksichtigung zukünftiger Demontage-, Rückgewinnungs-, Wiederverwendungs- und Recyclinganforderungen konzipieren; 
  • unsere Produkte mit den erforderlichen Symbolen kennzeichnen und die Anwender darüber informieren, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht über den allgemeinen Abfall zu entsorgen sind, sondern über die dafür vorgesehenen Recyclingsysteme; 
  • die von den jeweiligen Rechtsvorschriften geforderte Berichterstattung vornehmen; 
  • die Sammlung, das Recycling und die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten und nicht-privaten Haushalten (Unternehmen) gemäß den geltenden Bestimmungen erleichtern;
  • Abfallbehandlungszentren entsprechende Informationen gemäß den durch lokale Vorschriften festgelegten Anforderungen bereitstellen. 

Hengstler setzt seine Zusammenarbeit mit WEEE-Konsortien, Recycling-Lieferanten und seinen Zwischenhändlern/Wiederverkäufern fort, um effiziente Prozesse für die Erfüllung der WEEE-Verpflichtungen bereitzustellen und diese Prozesse zu optimieren. Hengstler verfolgt aufmerksam die Entwicklung bevorstehender WEEE-Bestimmungen und deren Umsetzung in nationales Recht sowie Änderungen an bestehenden WEEE- und Ecodesign-Bestimmungen, um sicherzustellen, dass alle jeweils gültigen Anforderungen stets erfüllt werden. 

 

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die im Februar 2003 in europäisches Recht umgesetzt und am 13. August 2012 durch eine überarbeitete WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) ersetzt wurde. Ihr Ziel ist es, die Menge an elektrischen und elektronischen Produkten, die in den Abfallstrom gelangen, zu reduzieren. Die Richtlinie legt Ziele für die Sammlung, die Rückgewinnung und das Recycling von verschiedenen Arten von in der Europäischen Union verkauften Elektrogeräten fest.
 

EU WEEE-Richtlinie: Verpflichtungen für Käufer von Elektro- und Elektronikgeräten

Seit dem 13. August 2005 ist in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem ein WEEE-Programm eingeführt wurde, die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Geräten gemäß den Bestimmungen dieses Programms verpflichtend. Im Allgemeinen verpflichtet dieses Programm seine Teilnehmer zur Sammlung und zum Recycling einer breiten Auswahl an Elektro- und Elektronikgeräten, darunter Drucker, Drehgeber und Zähler. Die Produkte von Hengstler (Drucker, Abschneider, Zähler und Drehgeber) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie, deren Vorgaben alle Mitgliedstaaten umzusetzen haben. Wenn diese Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, dürfen sie nicht im allgemeinen Abfall entsorgt werden. Stattdessen müssen sie über das Sammel- und Recyclingsystem des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs entsorgt werden.

 

EU WEEE-Richtlinie: Sammlung und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Hengstler übernimmt die Verantwortung für die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, wobei Hengstler für diese Verpflichtungen rechtlich verantwortlich ist. In anderen Ländern, in denen der Geschäftspartner von Hengstler die rechtlich verantwortliche Partei ist, erwarten wir, dass dieser die Verantwortung für alle geltenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Import und Verkauf von Hengstler-Produkten übernimmt, einschließlich der Benachrichtigung der Behörden, der Berichterstattung, der Angabe von Registrierungsnummern und/oder offen ausgewiesenen Gebühren auf Kundenrechnungen sowie der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

 

 

 
 

Um zu verhindern, dass sich der Produktpreis aufgrund der Mehrkosten, die durch die Rücknahmeverpflichtung entstehen, erhöht, möchten wir unserer Verpflichtung zur Entsorgung von Altgeräten mit folgendem Recyclingsystem nachkommen und damit weiterhin den reibungslosen Vertrieb unserer Produkte ermöglichen: 

  • Die Hengstler GmbH trägt die Kosten für die Weiterverarbeitung, die Wiederaufbereitung, das Recycling und die Rückgewinnung der Geräte nach deren Lieferung an eine Recycling-Partneranlage.
  • Die Hengstler GmbH hat diese Dienstleistung an Remondis SE & Co. KG ausgelagert.
  • Die Hengstler GmbH übernimmt die Kosten für das Datenmanagement und die Berichterstattung an Regierungsbehörden, um die Einhaltung aller administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit der WEEE-Richtlinie nachzuweisen.
  • Als Gegenleistung dazu verpflichten sich unsere Kunden, die Kosten für die Abholung der Altgeräte und deren Transport zur Hengstler GmbH zu übernehmen. 
  • Unsere Kunden übertragen der Hengstler GmbH unentgeltlich und ohne dass daraus zukünftige Verbindlichkeiten entstehen alle Rechte zur Weiterverarbeitung, zur Wiederaufbereitung, zum Recycling und zur umweltgerechten Entsorgung des Produkts. Der Kunde garantiert, dass er der eindeutige Eigentümer des Produktes ist und zur Rückgabe berechtigt ist. 
  • Die Hengstler GmbH und ihr Recycling-Partnerinstitut übernehmen keine Verantwortung für irrtümlich eingesandte Produkte und garantieren nicht die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Produkte an den Kunden. Der Kunde trägt alle Kosten im Zusammenhang mit irrtümlicherweise eingesandten Produkten.
  • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die erhaltenen Anweisungen zu befolgen. Bei Nichteinhaltung kann die Hengstler-GmbH nicht verantwortlich gemacht werden, wenn die zurückgesandten Geräte an andere Sammelsysteme geschickt werden.
     

 

 

 

WEEE-Rücksendeformular