Stellungnahme von Hengstler zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Waste of Electrical and Electronic Equipment – WEEE)Â
Das Engagement von Hengstler für nachhaltiges Wirtschaften endet nicht mit dem Produktkauf. Wir bieten Geschäfts- und Privatkunden in zahlreichen Ländern der Welt umweltgerechte Produktrücknahme- und Recyclingprogramme an. Diese Angebote sind darauf ausgerichtet, spezifische Kundenbedürfnisse und geografische Bedürfnisse zu erfüllen und gleichzeitig die Wiederverwendung, das Recycling und/oder die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) oder Teilen davon zu maximieren.Â
Das Engagement von Hengstler
Hengstler setzt sich für eine sichere und intakte Umwelt ein und bemüht sich um die weltweite Einhaltung der WEEE-Rechtsvorschriften. Wir stellen sicher, dass Hengstler und alle von Hengstler verkauften Produkte diese Vorschriften erfüllen, indem wir:Â
Hengstler setzt seine Zusammenarbeit mit WEEE-Konsortien, Recycling-Lieferanten und seinen Zwischenhändlern/Wiederverkäufern fort, um effiziente Prozesse für die Erfüllung der WEEE-Verpflichtungen bereitzustellen und diese Prozesse zu optimieren. Hengstler verfolgt aufmerksam die Entwicklung bevorstehender WEEE-Bestimmungen und deren Umsetzung in nationales Recht sowie Änderungen an bestehenden WEEE- und Ecodesign-Bestimmungen, um sicherzustellen, dass alle jeweils gültigen Anforderungen stets erfüllt werden.Â
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Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die im Februar 2003 in europäisches Recht umgesetzt und am 13. August 2012 durch eine überarbeitete WEEE-Richtlinie (2012/19/EU) ersetzt wurde. Ihr Ziel ist es, die Menge an elektrischen und elektronischen Produkten, die in den Abfallstrom gelangen, zu reduzieren. Die Richtlinie legt Ziele für die Sammlung, die Rückgewinnung und das Recycling von verschiedenen Arten von in der Europäischen Union verkauften Elektrogeräten fest.
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EU WEEE-Richtlinie: Verpflichtungen für Käufer von Elektro- und Elektronikgeräten
Seit dem 13. August 2005 ist in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem ein WEEE-Programm eingeführt wurde, die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Geräten gemäß den Bestimmungen dieses Programms verpflichtend. Im Allgemeinen verpflichtet dieses Programm seine Teilnehmer zur Sammlung und zum Recycling einer breiten Auswahl an Elektro- und Elektronikgeräten, darunter Drucker, Drehgeber und Zähler. Die Produkte von Hengstler (Drucker, Abschneider, Zähler und Drehgeber) fallen in den Geltungsbereich dieser Richtlinie, deren Vorgaben alle Mitgliedstaaten umzusetzen haben. Wenn diese Produkte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, dürfen sie nicht im allgemeinen Abfall entsorgt werden. Stattdessen müssen sie über das Sammel- und Recyclingsystem des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs entsorgt werden.
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EU WEEE-Richtlinie: Sammlung und Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Hengstler übernimmt die Verantwortung für die Sammlung und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, wobei Hengstler für diese Verpflichtungen rechtlich verantwortlich ist. In anderen Ländern, in denen der Geschäftspartner von Hengstler die rechtlich verantwortliche Partei ist, erwarten wir, dass dieser die Verantwortung für alle geltenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Import und Verkauf von Hengstler-Produkten übernimmt, einschließlich der Benachrichtigung der Behörden, der Berichterstattung, der Angabe von Registrierungsnummern und/oder offen ausgewiesenen Gebühren auf Kundenrechnungen sowie der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
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In Deutschland wurden die europäischen Richtlinien für Elektro- und Elektronikgeräte im Elektrogesetz (ElektroG) umgesetzt. Ziel dieses Gesetzes ist es, Abfälle aus Elektro- und Elektronikgeräten zu vermeiden und die Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung zu fördern, um die Menge der zu entsorgenden Abfälle zu reduzieren.
Aus dem ElektroG gehen für Hersteller, Importeure, Händler und Endanwender von Geräten, die unter dieses Gesetz fallen, gewisse Verpflichtungen hervor.
Die Hengstler GmbH ist unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 90544821 registriert.
Sowohl Hengstler als auch seine Partner-Wiederverkäufer sind als Hersteller und/oder Zwischenhändler nach den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie für die Sammlung, die Rücknahme und das Recycling von Elektro- und Elektronik-Geräten am Ende deren Lebensdauer verantwortlich.
Bei Hengstler bieten wir Kunden, die Produkte direkt bei Hengstler („Direkte Endverbraucher-Kunden“) oder bei unseren Partner-Wiederverkäufern kaufen, die Möglichkeit, ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zurückzugeben, damit diese recycelt werden.
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Um zu verhindern, dass sich der Produktpreis aufgrund der Mehrkosten, die durch die Rücknahmeverpflichtung entstehen, erhöht, möchten wir unserer Verpflichtung zur Entsorgung von Altgeräten mit folgendem Recyclingsystem nachkommen und damit weiterhin den reibungslosen Vertrieb unserer Produkte ermöglichen:Â
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Führen Sie einfach die folgenden Schritte aus, um Elektro- und Elektronikgeräte von Hengstler zurückzugeben:
Hengstler GmbH
WEEE Return
Uhlandstr. 49
D-78554 Aldingen
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