Moderne Fertigungskonzepte
FBS — Das Fortive Business System

Hengstler Produkte werden auftragsbezogen hergestellt, d.h. es gibt kein Fertiglager, sondern die Produkte werden erst nach Auftragseingang und den Spezifikationen des Kunden gefertigt.

In den Fertigungszellen wird jedes Produkt komplett, eins nach dem anderen, produziert. Die erforderlichen Teile werden ebenso auftragsbezogen hergestellt, entweder intern, oder werden extern zugeliefert nach dem Kanban-System, einem japanischen Konzept, das die Lagerkosten reduziert. Der Lieferant liefert die Teile zum gewünschten Zeitpunkt an den erforderlichen Ort, in der richtigen Menge und in vereinbarter, geprüfter Qualität.

Die Basis für alle Aktivitäten ist das Fortive Business System, intern kurz FBS genannt. Auch dieses System hat japanische Wurzeln– im Kern entstand es bei Toyota und wurde im Danaher-Konzern weiterentwickelt und wir nun auch im Fortive Konzern weitergelebt.

FBS ist ein Management-System, das auf Kundenwünschen basierend, ständig nach der Verbesserung von Qualität, Liefertreue und Kostenstruktur sowie Wachstum strebt.

Dazu liefert FBS wirksame organisatorische oder planerische Werkzeuge um die Geschäftsziele durch die Einbindung aller Mitarbeiter zu erreichen.

Solche Werkzeuge sind z.B. die pyramidenförmig strukturierten Zielvereinbarungen, die Standardarbeit als Hilfsmittel für die auftragsbezogene Zellenfertigung, Kaizen zur ständigen Verbesserung aller Prozesse sowie Kanban als Bindeglied z.B. zwischen externem Lieferant und Hersteller.

Nicht nur die Hengstler-Mitarbeiter werden intensiv in allen Aspekten des FBS intensiv und regelmäßig trainiert, inzwischen hat Hengstler auch eine führende Rolle im Training von Mitarbeitern aus anderen Fortive-Firmen übernommen.

Umweltpolitik

Für die Hengstler GmbH ist eine umweltorientierte Unternehmensführung eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens.

Die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften ist uns eine Pflicht, die für die Unternehmensführung hohe Priorität hat. Wir verpflichten uns alle für uns relevanten Umweltgesetze einzuhalten.

Wir streben an, unsere Produkte und unsere Produktionsprozesse bis zur Entsorgung umweltfreundlich zu gestalten, d.h. Energien gezielt und sparsam einsetzen und durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen das Aufkommen von Reststoffen, Abfall, umweltbelastende Emissionen und Abwasser minimieren. Um unseren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, in einer sauberen und umweltfreundlichen Umgebung zu arbeiten, werden unsere Gefahrenstoffe auf das notwendigste Maß reduziert und der Umgang mit Ihnen jedem Mitarbeiter erklärt. Unsere Mitarbeiter sind aufgefordert selbstständig umweltrelevante Missstände zu beheben, bzw. diese umgehend an entsprechende Verantwortliche weiterzugeben. Umweltschutz verlangt von allen Mitarbeitern ein verantwortungsbewusstes Handeln.

In unsere jährlich formulierten Umweltziele, kurz das Umweltprogramm, sind alle Mitarbeiter der Hengstler GmbH eingebunden.

Durch die Definition, Umsetzung und regelmäßige Überwachung der Ziele sichern wir den kontinuierlichen Verbesserungsprozess unseres Unternehmens. Die besondere Verantwortung der Führungskräfte zur Information, Schulung, Motivation und zum verantwortungsvollen Handeln der Mitarbeiter, wird von der Geschäftsführung initiiert und engagiert durch die Mitarbeiter wahrgenommen.

Es werden Vorkehrungen getroffen, durch die gewährleistet wird, dass die auf dem Betriebsgelände arbeitenden Vertragspartner des Unternehmens die gleichen Umweltnormen anwenden wie wir selbst.

Wir führen regelmäßig interne Audits durch, um die Funktionalität unseres Umweltmanagementsystems zu überprüfen. Stellen wir Abweichungen zu dem gewünschten Zustand fest, werden Maßnahmen zur Korrektur formuliert, deren Umsetzung anschließend überprüft wird.

 

Allgemeine Kundeninformationen zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Entsprechend Art. 33 der REACH-Verordung müssen Lieferanten Ihre Kunden informieren, wenn ein Erzeugnis einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält.

Nach den uns vorliegenden Informationen enthalten eine Vielzahl unserer Produkte Bauteile, in denen Blei (CAS 7439-92-1) als Legierungselement, z.B. in Messing und Aluminium, in Konzentrationen größer 0,1% enthalten ist.

Die Aufnahme von Blei auf die SVHC-Kandidatenliste bedeutet kein Verbot, sondern lediglich eine Deklarationspflicht nach Art. 33 REACH-VO.

Der Einsatz dieses Stoffes entspricht den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sofern die Grenzwerte der RoHS-Richtlinien 2011/65/EU und 2015/863/EU eingehalten werden.

Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch besteht keine Gefahr für Gesundheit oder Umwelt. Sicherheitshinweise sind nicht erforderlich.